Entlastungsbetrag Aurich | Leistungen & Abrechnung
Leistungen und Abrechnung einfach erklärt
Mindestens 131 € monatlich nach § 45b SGB XI nutzen
Wir sind ein anerkannter und zertifizierter Dienstleister für hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags. Bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 können unsere Leistungen gemäß § 45b SGB XI problemlos mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Unser Stundensatz beträgt 39,00 € zuzüglich einer Einsatzpauschale von 6,61 € pro Termin.
Wichtige Informationen im Überblick:
- Pflegegrad 1–5: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
- Nicht genutzte Beträge werden angespart.
- Bis zu 1.572 € können im Folgejahr bis zum 30.06. genutzt werden
Maximal nutzbarer Betrag inklusive Verhinderungspflege & Umwandlungsanspruch von Sachleistungen:
- PG 1: 131,00 € / Monat
- PG 2: 744,32 € / Monat
- PG 3: 1.024,72 € / Monat
- PG 4: 1.169,52 € / Monat
- PG 5: 1.345,52 € / Monat
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Unterstützung im Alltag – direkt über die Pflegekasse abrechenbar
Als anerkannter Anbieter in Niedersachsen ermöglichen wir Ihnen, Leistungen zur Unterstützung im Alltag unkompliziert über Ihre Pflegekasse abzurechnen. Die Kosten werden – je nach Pflegegrad – direkt erstattet. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Was wir für Sie leisten
Ein ausführliches persönliches Erstgespräch bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Dabei verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Lebenssituation, klären Ihren Unterstützungsbedarf und erstellen gemeinsam einen individuellen Einsatzplan.
Einfache Abrechnung
- Abrechnung: Erfolgt direkt und bequem mit Ihrer Pflegekasse.
- Kein Papierkram: Wir übernehmen die Abwicklung für Sie.
- Volle Transparenz: Sie erhalten eine übersichtliche Aufstellung aller erbrachten Leistungen.
Zeitlicher Umfang
Im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 € können wir Ihnen regelmäßig Unterstützung anbieten, z. B.:
- 1,5–2 Stunden alle 14 Tage als feste Grundversorgung.
- Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, zusätzliche Stunden flexibel hinzuzubuchen – entweder über weitere Pflegeleistungen (KOSTENLOS) oder privat.
Budgets der Pflegekasse
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung, die mit unseren Leistungen verrechnet werden können.
- Ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§ 45b)
– 131 € monatlich - Ab Pflegegrad 2:
Zusätzliche Verhinderungspflege (§ 39) – bis zu 3.539 € jährlich - Ab Pflegegrad 2:
Zusätzlicher Umwandlungs-anspruch von Sachleistungen bis zu 919,60 € monatlich.
Ihre Möglichkeiten mit dem Entlastungsbetrag Aurich
Der gesetzliche Entlastungsbetrag Aurich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Mit diesen monatlichen Mitteln von mindestens 131 € können Sie qualifizierte Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt oder Einkaufsunterstützung in Anspruch nehmen, ohne eigene Kosten zu tragen.
Möchten Sie den Entlastungsbetrag Aurich optimal für Ihre Pflegesituation nutzen? Wir übernehmen die direkte Abrechnung mit allen Pflegekassen. Nutzen Sie unser Kontaktformular für ein kostenfreies Erstgespräch.
Rechtliche Grundlagen und Gesetzestexte zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.
Entlastungsleistungen in Aurich und Umgebung
Wir bieten unseren Service zum Entlastungsbetrag Aurich in folgenden Städten und Orten an:
- Aurich
- Emden
- Norden
- Wittmund
- Esens
- Wiesmoor
- Brookmerland
- Großefehn
- Ihlow
- Südbrookmerland