Kosten der Alltagshilfe: Das übernimmt die Pflegekasse
Bei den meisten Familien trägt die Pflegekasse die Kosten unserer Alltagshilfe ganz oder zu einem großen Teil. Wir erklären Ihnen, welche Budgets dafür da sind und wie Sie diese gemeinsam nutzen können.

Alltagshilfe: Diese Budgets bietet die Pflegekasse
| Leistung | Betrag (Stand 2026) | Ab Pflegegrad |
|---|---|---|
EntlastungsbetragFür anerkannte Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe. | 131 € pro Monat | Pflegegrad 1 |
Umwandlung der PflegesachleistungWas Sie von der Sachleistung nicht für einen Pflegedienst benötigen, lässt sich teils für Alltagshilfe nutzen. | bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags | Pflegegrad 2 |
Verhinderungs- und KurzzeitpflegeErsatz für pflegende Angehörige bei Krankheit, während des Urlaubs oder für eine Pause. | gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € | Pflegegrad 2 |
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchDie Pflegebox bringt Handschuhe und Desinfektionsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. | bis zu 42 € pro Monat | Pflegegrad 1 |
Der Gesetzgeber passt die Beträge regelmäßig an. Was Ihnen aktuell zusteht, klären wir kostenlos im Erstgespräch. Die Beträge stammen vom:Bundesgesundheitsministerium: Leistungen aus der Pflegeversicherung (Stand 2026).
Entlastungsbetrag als Basis
Wer mit Pflegegrad zu Hause lebt, hat Anspruch auf monatlich 131 € für anerkannte Unterstützung im Alltag. Eine Auszahlung ist nicht vorgesehen. Der Betrag finanziert Dienste wie unseren. Nicht genutztes Geld bleibt erhalten und sammelt sich an. Restbeträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Umwandlungsanspruch für mehr Hilfestunden
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat, kann bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen, sofern sie nicht für einen Pflegedienst benötigt werden. Damit sind statt einer Stunde pro Woche auch zwei oder drei möglich.
Verhinderungspflege entlastet Angehörige
Wir übernehmen die Betreuung, wenn pflegende Angehörige krank sind, verreisen oder einen Nachmittag frei brauchen. Seit Juli 2025 gibt es dafür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die frühere Wartezeit entfällt.
Ein Rechenbeispiel
Ein mögliches Beispiel: Eine Seniorin in Emden mit Pflegegrad 2 wird von ihrer Tochter gepflegt. Der Entlastungsbetrag finanziert wöchentlich Hilfe im Haushalt. Verreist die Tochter im Sommer für drei Wochen, betreuen wir die Mutter täglich über die Verhinderungspflege. Jeden Monat erhält sie kostenlos eine Pflegebox mit Handschuhen und Desinfektionsmittel. Ihr Eigenanteil wäre hier null Euro. Je nach Umfang der Hilfe und Kasse kann das im Einzelfall anders sein.
Und ohne Pflegegrad?
Sie können unsere Hilfe auch privat bezahlen. Dafür gelten faire, offen ausgewiesene Stundensätze. Ein Antrag auf Pflegegrad lohnt sich oft: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Gern erklären wir Ihnen den Antrag und die Begutachtung.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Zahle ich die Rechnung vorab?
Meist müssen Sie nichts vorstrecken. Mit Ihrer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Jede Rechnung erhalten Sie zur Prüfung.
Wie geht es weiter, wenn das Budget verbraucht ist?
Wir prüfen laufend Ihr Budget und informieren Sie frühzeitig, bevor es aufgebraucht ist. Zusätzliche Stunden zahlen Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch privat.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an, um den Antrag formlos zu stellen. Anschließend begutachtet Sie der Medizinische Dienst. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung.
Kostenfrage klären
Wir berechnen Ihren Anspruch.
Nennen Sie uns Ihren Pflegegrad und die gewünschte Hilfe. Wir berechnen kostenlos und unverbindlich, was die Pflegekasse zahlt und wie viele Hilfestunden möglich sind.
